Genossenschaftliches Wohnen
Genossenschaftliches Wohnen
Der (gemeinnützige) Zweck unserer Wohnungsgenossenschaft
Der genossenschaftliche Zweck unserer Wohnungsgenossenschaft bestand und besteht bereits gemäß unserer damaligen und aktuellen Satzungen in der guten, sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. Die ALLGEMEINE WOHNUNGS-GENOSSENSCHAFT e.G. Krefeld ist diesem Motto bis heute treu geblieben – sie bietet attraktive und preiswerte Wohnungen. Die Mieten liegen durchweg unter dem Mietspiegel der Stadt Krefeld.
Die Vorteile des genossenschaftlichen Wohnens
Der Förderauftrag von Wohnungsgenossenschaften besteht im Allgemeinen darin, ihren Mitgliedern dauerhaft gute und bezahlbare Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Oftmals wird das Wohnen bei Genossenschaften auch als „Mieten mit Vollkasko“ bezeichnet. Was sich hier vielleicht amüsant anhört, zeigt sich oftmals in der Praxis als Vorteil für das Mitglied: Hat das Mitglied einmal ein Problem oder eine Reparatur in der Wohnung, reicht meist ein kurzer Anruf und der Handwerker kümmert sich um dessen Belange, ohne größere Diskussion.
Der entscheidende Vorteil des Wohnens in einer Genossenschaft ist aber das lebenslange Wohn- bzw. Nutzungsrecht, das man als Mitglied in einer Genossen- schaftswohnung genießt. Wer in eine unserer Genossenschaftswohnungen zieht, schließt im eigentlichen Sinne keinen Mietvertrag, sondern einen Dauernutzungs- vertrag ab. Solch ein Dauernutzungsvertrag gleicht inhaltlich im Wesentlichen einem Mietvertrag, d.h. dort sind sämtliche Rechte und Pflichten des Nutzers in Bezug auf die Nutzung der Wohnung, das Nutzungsentgelt, die Nebenkosten etc. festgelegt.
So etwas wie Eigenbedarfskündigungen oder ein sogenanntes ordentliches Kündigungsrecht durch die Genossenschaft sind ausgeschlossen, denn das Mitglied ist quasi Mieter im eigenen Haus. Dies gilt verständlicher Weise nicht bei schwer- wiegenden Verstößen des Mitglieds gegen die Satzung der Genossenschaft oder groben Verstoß gegen die Pflichten aus dem Dauernutzungsvertrag. Das Mit- eigentum des Genossenschaftsmitglieds bezieht sich hierbei allerdings nicht auf die selbstgenutzte Wohnung, sondern auf die Wohnungsgenossenschaft als Ganzes. Und, da die Genossenschaft stets Eigentümer der Grundstücke, Häuser und Wohnungen bleibt, besteht demnach eine „eigentumsähnliche Sicherheit“. Bei einer Wohnungsgenossenschaft sind Sie quasi Miteigentümer. Dieses spiegelt sich auch oftmals im Verhalten der Mitglieder wider, die auf den Erhalt „ihres Eigentums“ besonders achten.
Viele unserer Mitglieder sind schon seit Jahrzehnten Nutzer unserer Wohnungen. Durch diese lange Dauer kennt man sich, d.h. es handelt sich nicht nur um anonymes Wohnen. Aus diesen langen Zeiträumen sind auch oftmals bereits langjährige Nachbarschaften und Freundschaften entstanden.
Sollten Sie Fragen zum genossenschaftlichen Wohnen in der ALLGEMEINEN WOHNUNGS-GENOSSENSCHAFT e.G. Krefeld haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihr Interesse am Wohnen in unserer Wohnungsgenossenschaft.